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Bitte kopieren sie nur unter meine Erlaubnis sämtliche Bilder,Texte ect.
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vSoft-Air oder Airsoft genannt, ist eine Sportart, welche in Japan nach dem 2. Weltkrieg erfunden wurde. Sie ist von dort aus nach Amerika und Europa gekommen. Bei diesem Spiel geht es darum, Gefechtssituationen zu simulieren. Dazu werden Replikate von echten Waffen verwendet, welche mittels einer Feder, Gasdruck oder einem Elektromotor 6mm Kunststoffkugeln verschießen. Diese Waffen nennt man Softairwaffen oder im englischen Sprachraum auch Airsoftguns. Es gibt Pistolen, Gewehre, Vollautomatische Waffen, Schrotflinten, usw...
Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten ist man zu 90 % in der Natur, lernt ständig neue Leute kennen. Zusätzlich betreibt jeder dabei noch einen körperlich anstrengenden Sport, bei dem man sich richtig ins Zeug legen muss um zu gewinnen! Der Spaß steht auf jeden Fall im Vordergrund. Softair ist ein absoluter Teamsport und bei richtiger Ausübung auch völlig ungefährlich!
Soft-Air oder Air-Soft sind Modellwaffen mit Luftdruck oder Gasdruckantrieb. Die Modelle sind im Maßstab 1:1 den originalen Waffen nachgebaut und haben oft auch annähernd das gleiche Gewicht wie ihre Vorbilder, aber sind fast immer aus Kunststoff mit Metallteilen.
Soft-Air Waffen verschießen 5,5 mm und 6 mm Plastikrundkugeln (BB) mit einem unterschiedlichen Gewicht von 0,10g bis zu 0,88g. Das optimale Trefferergebnis ist abhängig vom Gewicht der BB und natürlich von dem Modell. Es gibt aber auch andere 6 mm Kugeltypen wie: Farbkugeln (hinterlassen einen wasserlöslichen Farbfleck) [Achtung! Bei platzen einer Farbkugel in der Waffe muss diese gereinigt werden, ansonsten können Schäden entstehen.], Auf eigenes Risiko zu verwenden, Knallkugeln (knallen beim Aufprall auf hartem Untergrund) oder Leuchtspurkugeln (Fluoreszierende Kugeln die durch Lichteinfluss leuchten)
Natrürlich Skirmen wir nur mit Schutzbrillen! Wer keine beim skirmen trägt darf nicht mitskirmen!
Softairs dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Wer entgegen diesem Verbot eine Soft-Air-(Anscheins)waffe führt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Anscheinswaffen (z.B. Softairs) dürfen nur in einem verschlossenem Behältnis (ein geschlossenes Behältnis genügt nicht) transportiert werden.
d.h.: du solltest um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, deine Softair nie in der Öffentlichkeit zeigen und die Softair nur in einem verschlossenem (also mit einem Schloss) Koffer o.Ä. zum Skirmgebiet transportieren.
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Spitznamen wurden abgeschafft. |
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Unbedingt Regeln lesen neue Änderungen!
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